Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version 1.0-ENTWURF · Stand 22.09.2026
1. Geltung und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Website www.sarego.group, der Sarego Datenbank (Portal) sowie für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen, die unter der Marke „Sarego" bzw. „Sarego Group" erbracht werden.
1.2 Vertragspartner ist die RED Real Estates Development Bauträger und Immobilien GmbH, Sterngasse 3/2/6, 1010 Wien, FN 58798 v, Handelsgericht Wien (im Folgenden „Sarego"). Sarego ist als Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gewerberechtlich befugt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sarego ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Vermittlungsauftrag, Alleinvermittlungsauftrag, Provisionsvereinbarung, NDA/NCND) gehen diesen AGB vor.
1.4 Das Angebot richtet sich an Unternehmer und professionelle Investoren. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen (siehe Abschnitt 12).
2. Leistungen von Sarego
2.1 Sarego vermittelt den Kauf und Verkauf, die Verpachtung und Vermietung von Hotel- und Betreiberimmobilien sowie von Anteilen an Gesellschaften, die solche Immobilien halten, und erbringt damit zusammenhängende Beratungsleistungen (Investment Advisory, Projektentwicklung, Betreibersuche und Vertragsverhandlung, Bewertung und Feasibility, Asset Management).
2.2 Das Absenden eines Formulars auf der Website begründet weder einen Vermittlungsauftrag noch eine Kostenpflicht. Ein Auftrag kommt erst durch gesonderte Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme der Vermittlungstätigkeit nach Abschnitt 6 zustande.
2.3 Doppelmakler. Sarego kann für beide Seiten des zu vermittelnden Geschäfts tätig werden (§ 5 MaklerG) und mit beiden Seiten eine Provision vereinbaren. Auf ein allfälliges wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zu einer Vertragspartei wird Sarego im Einzelfall hinweisen.
2.4 Sarego arbeitet mit Partnermaklern und Korrespondenzbüros im In- und Ausland zusammen. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Provisionsansprüche, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Angaben des Verkäufers bzw. Abgebers
3.1 Wer Sarego ein Objekt vorstellt, versichert, dazu berechtigt zu sein (Eigentümer, vertretungsbefugtes Organ, schriftlich Bevollmächtigter oder vom Eigentümer beauftragter Berater), und dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
3.2 Tippgeber und Kollegenmakler nennen ein Objekt erst nach Abschluss einer gesonderten Tippgeber- bzw. Gemeinschaftsgeschäftsvereinbarung. Ohne solche Vereinbarung besteht kein Vergütungsanspruch gegenüber Sarego.
3.3 Der Abgeber stimmt zu, dass Sarego die Informationen an geprüfte Interessenten weitergibt, die zuvor eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
4. Informationen zu Objekten: keine Gewähr
4.1 Sämtliche Objektinformationen (Flächen, Zimmerzahlen, Umsätze, Erträge, Pacht- und Vertragsdaten, Widmungen, Bewilligungen, Bauzustand, Prognosen u. a.) stammen vom Eigentümer, vom Betreiber oder von Dritten. Sarego gibt sie ungeprüft weiter und übernimmt für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung, außer bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.2 Unterlagen von Sarego (Teaser, Exposés, Kalkulationen, Marktübersichten) sind unverbindlich und ersetzen keine eigene rechtliche, steuerliche, technische und wirtschaftliche Prüfung (Due Diligence). Sarego erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
4.3 Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenverpachtung und Änderungen, auch des Preises, bleiben vorbehalten.
5. Vertraulichkeit, NDA/NCND, Umgehungsverbot
5.1 Objektbezogene Informationen gibt Sarego erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeits- und Nichtumgehungsvereinbarung (NDA/NCND) heraus. Sarego übermittelt diese Vereinbarung nach Eingang einer Anfrage; bis zur Unterzeichnung gelten die Absätze 5.2 bis 5.5 als Mindeststandard.
5.2 Der Interessent behandelt alle erhaltenen Informationen (einschließlich der Tatsache, dass ein Objekt zur Disposition steht, sowie der Identität von Eigentümer, Betreiber und sonstigen Beteiligten) streng vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Prüfung des konkreten Geschäfts.
5.3 Eine Weitergabe ist nur an eigene Organe, Mitarbeiter, finanzierende Banken und berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater zulässig, soweit für die Prüfung erforderlich. Der Interessent haftet für die Einhaltung durch diese Personen.
5.4 Umgehungsverbot. Der Interessent nimmt zu Eigentümern, Betreibern, Gesellschaftern, Mitarbeitern oder Beratern eines durch Sarego bekannt gewordenen Objekts ohne Zustimmung von Sarego keinen direkten Kontakt auf und schließt ein Geschäft über dieses Objekt weder selbst noch über verbundene Unternehmen, Treuhänder oder sonstige Dritte an Sarego vorbei ab.
5.5 Die Pflichten aus diesem Abschnitt gelten 24 Monate ab Erhalt der jeweiligen Information, unabhängig davon, ob ein Geschäft zustande kommt. [Optional: Vertragsstrafe bei Verstoß in Höhe der entgangenen Provision, mindestens EUR […]; richterliches Mäßigungsrecht bleibt unberührt. Anwaltlich zu prüfen.]
6. Sarego Datenbank (Portal)
6.1 Der Zugang wird nach manueller Prüfung der Anfrage individuell freigeschaltet. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht; Sarego kann Zugänge jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren. Sarego ist berechtigt, Identitäts-, Bonitäts- und Kapitalnachweise zu verlangen.
6.2 Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für jede Nutzung unter seinen Zugangsdaten.
6.3 Zustimmung. Mit der Anfrage auf Zugang sowie bei jeder Anmeldung bestätigt der Nutzer durch aktives Anklicken, diese AGB (insbesondere die Abschnitte 4 bis 7) gelesen zu haben und zu akzeptieren. Sarego speichert Zeitpunkt und AGB-Version der Zustimmung.
6.4 Protokollierung. Sarego protokolliert, welcher Nutzer wann welches Objekt, welche Unterlage und welchen Datenraum aufgerufen oder heruntergeladen hat. Diese Protokolle dienen dem Nachweis der Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit (§ 6 MaklerG) und der Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber den Eigentümern. Der Nutzer nimmt dies zur Kenntnis; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
6.5 Mit dem Aufruf eines Objekts in der Datenbank oder dem Erhalt von Objektinformationen auf anderem Weg (E-Mail, Datenraum, Gespräch) gilt die Geschäftsgelegenheit als durch Sarego namhaft gemacht.
7. Vorkenntnis und Provision
7.1 Vorkenntnis. Ist dem Interessenten ein von Sarego namhaft gemachtes Objekt bereits als verkäuflich bzw. verfügbar bekannt, teilt er dies Sarego binnen fünf Werktagen ab Erhalt der Information schriftlich (E-Mail genügt) mit und weist die Vorkenntnis nach (z. B. datierte Korrespondenz, früheres Exposé, Angebot eines Dritten). Unterbleibt die fristgerechte und belegte Mitteilung, gilt das Objekt im Verhältnis zwischen dem Interessenten und Sarego als durch Sarego namhaft gemacht, und der Interessent kann sich auf eine Vorkenntnis nicht berufen.
7.2 Die bloße Kenntnis von der Existenz des Objekts, eine frühere Kenntnis zu anderen Konditionen oder eine bereits erloschene Verkaufsabsicht begründen keine Vorkenntnis. Änderungen des Kaufpreises, der Pacht oder sonstiger Konditionen sowie eine geänderte Transaktionsstruktur schließen den Provisionsanspruch nicht aus.
7.3 Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn das vermittelte Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit von Sarego (insbesondere durch Namhaftmachung) mit dem namhaft gemachten Dritten rechtswirksam zustande kommt (§§ 6, 7 MaklerG). Er ist mit Rechtswirksamkeit des Geschäfts fällig; eine spätere Aufhebung oder Nichterfüllung berührt den Anspruch nicht, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Der Anspruch besteht auch, wenn
- a) statt des ursprünglich beabsichtigten ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt (z. B. Share Deal statt Asset Deal, Pacht oder Baurecht statt Kauf, Erwerb eines Teils oder eines anderen Objekts desselben Eigentümers, Beteiligung, Option);
- b) das Geschäft mit einer Person zustande kommt, der der Interessent die Geschäftsgelegenheit weitergegeben hat, oder mit einem mit ihm verbundenen Unternehmen, einem Gesellschafter, Organ, Treuhänder oder nahen Angehörigen;
- c) das Geschäft innerhalb von 24 Monaten nach Namhaftmachung zustande kommt, auch wenn der Kontakt zwischenzeitlich geruht hat oder ein Auftrag beendet wurde;
- d) ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
[Die Fälle lit. a bis d erfordern nach § 15 MaklerG teils eine ausdrückliche, bei Verbrauchern schriftliche Vereinbarung. Anwaltlich zu prüfen.]
7.5 Höhe. Die Höhe der Provision richtet sich nach der gesonderten Provisionsvereinbarung. Fehlt eine solche, gilt für den Käufer/Erwerber eine Provision von [… %] des Gesamtkaufpreises bzw. des Transaktionswerts (bei Share Deals: Unternehmens- bzw. Immobilienwert einschließlich übernommener Verbindlichkeiten), bei Pacht/Miete [… Bruttomonatsentgelte], jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und innerhalb der Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung, soweit diese anwendbar ist.
7.6 Mehrere Auftraggeber bzw. Erwerber haften für die Provision zur ungeteilten Hand.
7.7 Der Kunde informiert Sarego unverzüglich über den Abschluss eines Geschäfts über ein namhaft gemachtes Objekt und übermittelt auf Verlangen eine Kopie der für die Provisionsberechnung maßgeblichen Vertragsteile.
8. Geldwäscheprävention
Sarego unterliegt den Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§§ 365m ff GewO). Kunden sind verpflichtet, die zur Identifizierung, zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers und zur Klärung der Mittelherkunft erforderlichen Auskünfte und Unterlagen beizubringen. Sarego kann die Tätigkeit aussetzen oder beenden, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden.
9. Haftung
9.1 Sarego haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folge- und reine Vermögensschäden ist, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit [der im konkreten Geschäft verdienten Nettoprovision / der Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht] begrenzt.
9.2 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen [sechs Monaten] ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen [drei Jahren] ab dem schädigenden Ereignis.
9.3 Sarego haftet nicht für die Bonität, Vertragstreue oder Angaben der vermittelten Vertragspartner.
10. Website
10.1 Inhalte. Sarego übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen. Fachbeiträge („Insights") geben allgemeine Einschätzungen wieder und sind keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Sarego kann Inhalte jederzeit ändern, ergänzen oder entfernen.
10.2 Links. Für Inhalte verlinkter fremder Websites ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar.
10.3 Urheber- und Kennzeichenrecht. Texte, Gestaltung, Grafiken und Marken dieser Website sind geschützt. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlichen freien Werknutzungen bedarf der vorherigen Zustimmung von Sarego. Bildnachweise siehe Impressum.
10.4 Verfügbarkeit. Sarego schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website oder der Datenbank.
10.5 Automatisiertes Auslesen (Scraping) der Datenbank und das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt.
11. Kommunikation und Datenschutz
11.1 Der Kunde stimmt der Kommunikation per E-Mail zu. Erklärungen per E-Mail genügen der in diesen AGB vorgesehenen Schriftform, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes verlangt.
11.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
12. Verbraucher
12.1 Ist der Kunde Verbraucher, gelten die Abschnitte 7.4, 9 und 13.2 nur, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht; Vereinbarungen nach § 15 MaklerG werden mit Verbrauchern ausschließlich schriftlich getroffen.
12.2 Verbraucher, die den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Ein vorzeitiges Tätigwerden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers; die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular wird gesondert übermittelt. Das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung jene wirksame als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.4 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen der Information.
13.5 Sarego kann diese AGB ändern. Für die Nutzung der Datenbank gilt die Fassung, der der Nutzer zuletzt zugestimmt hat; bei Änderungen wird die Zustimmung bei der nächsten Anmeldung erneut eingeholt.