Vierzehn Antworten
Fragen
Sarego Group vermittelt Hotelimmobilien off-market und berät Eigentümer, Investoren und Betreiber in Österreich, der Schweiz, Deutschland und am Mittelmeer. Die Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen.
Verkauf
Wird mein Hotel öffentlich angeboten?
Nein. Kein Haus, das uns anvertraut wird, erscheint auf einem Portal, in einem Newsletter oder in einer Anzeige. Wir sprechen einzelne, zuvor geprüfte Interessenten an, und der Name des Objekts fällt erst, wenn eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben ist. Auf Wunsch stimmen wir jede Ansprache vorher mit Ihnen ab. Belegschaft, Banken und Gäste erfahren nichts.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Das erste Gespräch und eine grobe Einordnung Ihres Hauses sind kostenfrei und unverbindlich. Mit dem Absenden eines Formulars entsteht noch kein Auftrag und keine Kostenpflicht; ein Auftrag kommt erst durch eine gesonderte Vereinbarung zustande. Eine ausführliche Bewertung mit Businessplan ist eine eigene Leistung und wird vorher schriftlich beauftragt.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt vom Haus ab und von der Vollständigkeit der Unterlagen. Die Ansprache geprüfter Interessenten geht meist zügig; Zeit kostet, was davor und danach liegt: Unterlagen zusammentragen, Due Diligence, Finanzierungszusage, Notartermin. Häuser mit laufendem Pachtvertrag und sauberer Dokumentation gehen schneller als Betriebe mit offenen Punkten bei Widmung, Bewilligung oder Nachfolge. Nach der ersten Sichtung nennen wir Ihnen einen realistischen Rahmen.
Was brauchen Sie für den Anfang?
Wenig. Für ein erstes Gespräch genügen Standort, Zimmeranzahl, Betriebsform und eine Vorstellung davon, was Sie erreichen möchten. Zahlen zu Umsatz, Betriebsergebnis oder Pacht helfen, sind aber keine Voraussetzung. Unterlagen senden Sie uns erst nach dem Erstgespräch, und dann über einen gesicherten Datenraum statt als Anhang einer E-Mail.
Ankauf
Wie läuft die Käuferprüfung ab?
In drei Schritten. Zuerst klären wir, wer kauft: Person oder Gesellschaft, Entscheidungsweg, bisherige Erfahrung mit Betreiberimmobilien. Danach die Mittel, meist über eine Bankbestätigung oder einen Eigenkapitalnachweis. Zuletzt die Vertraulichkeit, also ein NDA und bei eingeschalteten Dritten ein NCND. Erst dann erhalten Sie Objektinformationen. Als Immobilientreuhänder unterliegen wir außerdem den Sorgfaltspflichten der Geldwäscheprävention.
Erhalte ich Objekte automatisch zugesandt?
Nein, wir verschicken keine Listen. Sie hinterlegen ein Suchprofil mit Region, Volumen, Zimmerzahl und gewünschter Betriebsform, und wir melden uns, wenn ein Haus dazu passt. Das kann in der ersten Woche sein oder im nächsten Jahr. Wer Zugang zur Datenbank hat, sieht dort den für ihn freigegebenen Bestand, ebenfalls ohne Sammelbenachrichtigung.
Vermitteln Sie auch Projekte und Grundstücke?
Ja. Neben bestehenden Häusern vermitteln wir Projektentwicklungen, Grundstücke mit touristischer Widmung und Objekte, die eine Umnutzung vertragen. Bei Projekten kommt die Betreiberfrage vor den Bauantrag: Wer das Haus später führt, bestimmt Zimmergrößen, Flächen und Ausstattung mit. Ohne Betreiberbindung wird die Finanzierung schwieriger und der spätere Verkauf teurer.
Datenbank
Wie erhalte ich Zugang zur Datenbank?
Über eine Anfrage, die wir persönlich prüfen. Sie nennen Firma, Funktion, Unternehmens-Website, Investorentyp und Ihr Suchinteresse. Die Freischaltung erfolgt manuell und setzt eine unterzeichnete Vertraulichkeits- und Nichtumgehungsvereinbarung voraus. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
Was ist ein NCND?
Die Abkürzung steht für Non-Circumvention, Non-Disclosure: eine Vereinbarung, die Vertraulichkeit und Umgehungsverbot verbindet. Vertraulichkeit heißt, dass Sie erhaltene Informationen nur zur Prüfung des konkreten Geschäfts verwenden. Umgehungsverbot heißt, dass Sie Eigentümer, Betreiber oder Berater eines bekannt gewordenen Objekts nicht ohne uns ansprechen und das Geschäft nicht an uns vorbei abschließen, auch nicht über Dritte.
Was wird in der Datenbank protokolliert?
Wer wann welches Objekt, welche Unterlage und welchen Datenraum aufgerufen hat. Das Protokoll dient zwei Zwecken: dem Nachweis, dass wir Ihnen eine Geschäftsgelegenheit namhaft gemacht haben, und der Vertraulichkeit gegenüber den Eigentümern, die wissen wollen, wer ihr Haus gesehen hat. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Zusammenarbeit
Arbeiten Sie als Doppelmakler?
Ja. Das Maklergesetz sieht die Tätigkeit für beide Seiten vor, und in diesem Markt ist sie üblich. Wir können für beide Seiten eines Geschäfts tätig werden und mit beiden Seiten eine Provision vereinbaren. Das sagen wir offen, bevor wir beginnen, und weisen im Einzelfall auf ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zu einer Partei hin. Die Höhe der Provision regelt die jeweilige Vereinbarung.
In welchen Ländern sind Sie tätig?
Eigene Mandate führen wir in Österreich, der Schweiz, Deutschland, im Alpenraum einschließlich Südtirol sowie in Italien, Kroatien, Spanien und der Türkei. Außerhalb dieser Kernmärkte arbeiten wir mit ausgewählten Partnern vor Ort, in Europa, den USA, Asien, Australien und Südamerika. Ihr Ansprechpartner bleibt in diesem Fall Sarego.
Was gilt, wenn ich ein Objekt bereits kenne?
Teilen Sie uns das bitte binnen fünf Werktagen schriftlich mit und weisen Sie die Vorkenntnis nach, etwa mit datierter Korrespondenz oder einem früheren Exposé. Bleibt die Mitteilung aus, gilt das Objekt zwischen Ihnen und uns als von uns namhaft gemacht. Die bloße Kenntnis davon, dass ein Haus existiert, ist keine Vorkenntnis. Einzelheiten regeln die AGB.
Arbeiten Sie mit Kollegenmaklern und Tippgebern zusammen?
Ja, regelmäßig. Voraussetzung ist eine gesonderte Tippgeber- oder Gemeinschaftsgeschäftsvereinbarung, die wir Ihnen zusenden. Bitte nennen Sie uns kein Objekt namentlich, bevor sie unterschrieben ist; ohne Vereinbarung besteht kein Vergütungsanspruch. Im Ausland arbeiten wir mit Partnerbüros, ohne dass dem Kunden dadurch zusätzliche Provisionsansprüche entstehen.
Glossar
- Hotelimmobilie
- Ein Gebäude samt Grund, das dem Beherbergungsbetrieb dient. Bewertet wird es über den Ertrag, den der Betrieb darin erwirtschaftet.
- Off-Market
- Ein Verkauf ohne öffentliches Angebot. Das Haus erscheint auf keinem Portal; angesprochen werden einzelne, zuvor geprüfte Interessenten.
- Hoteltransaktion
- Der Kauf oder Verkauf einer Hotelimmobilie, entweder als Asset Deal über das Objekt selbst oder als Share Deal über die Anteile der Gesellschaft, die es hält.
- Betreiberimmobilie
- Eine Immobilie, deren Wert am Betrieb hängt: Hotel, Pflegeheim, Parkhaus. Fällt der Betreiber aus, fällt der Ertrag und mit ihm der Wert.
- Pachtvertrag
- Der Betreiber zahlt dem Eigentümer eine feste oder umsatzabhängige Pacht und trägt das Betriebsrisiko. Der Eigentümer kennt seinen Ertrag, profitiert aber nur begrenzt von guten Jahren.
- Managementvertrag
- Der Betreiber führt das Haus für Rechnung des Eigentümers und erhält dafür ein Honorar. Das Betriebsergebnis liegt beim Eigentümer, das Risiko ebenso.